Rechtsprechung
LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Anspruch auf Unterlassung der Bezichtigung antisemitischer Äußerungen
- ra.de
- der-semit.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern?
- bayern.de (Pressemitteilung)
Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 30.11.2016)
Antisemitismus-Streit: Knobloch verliert
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2016)
Antisemitismus-Streit
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+4Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
Abraham Melzer
Verfahrensgang
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine …
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523 m. w. N.; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12).Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (…BGH Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 - Onlinearchiv II; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13).
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523 m. w. N.;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Auch soweit eine Meinungsäußerung keine Schmähung darstellt, kann sich aus der gebotenen Abwägung der beteiligten Grundrechte eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ergeben (vgl. dazu BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00 -, Rz. 43, juris). - BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12
Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der …
Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93
Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …
- BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines …
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden …
- BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98
Widerruf einer Verdachtsdiagnose
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf
- LG München I, 24.05.2007 - 7 O 6358/07
Verfügungsantrag in Sachen "Pumuckl’s Freundin" zurückgewiesen
- BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90
Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung
- OLG Karlsruhe, 22.10.2014 - 6 U 152/13
Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen
- OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06
Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann …
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
Es wird beantragt festzustellen, dass die Beklagte dem Kläger gegenüber bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 21.11.2016, Aktenzeichen 25 O 17754/16, nicht dazu verpflichtet war, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten: "... ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.", wie dies in der E-Mail der Beklagten vom 23.9.2016 geschehen ist.Die Klage ist unzulässig, soweit die Beklagte die Feststellung beantragt, dass sie dem Kläger gegenüber bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 21.11.2016, Aktenzeichen 25 O 17754/16, nicht dazu verpflichtet war, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten: "... ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.", wie dies in der E-Mail der Beklagten vom 23.9.2016 geschehen ist.
Soweit die Beklagte und Widerklägerin also festgestellt haben will, dass der mit der Leistungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch bereits im Zeitpunkt des Urteils im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung, Az. 25 O 17754/16, nicht bestand, steht auch dem die Leistungsklage entgegen, da zur Begründung der erforderlichen Wiederholungsgefahr die Rechtswidrigkeit der Äußerung bezogen auf den Zeitpunkt der Versendung der E-Mail ist zu prüfen ist.
- ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
Dies erscheint vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass die von der Beklagten vorgetragenen Antisemitismus-Definitionen auch von Rechtsprechung und Literatur bereits verschiedentlich als Prüfungsmaßstab herangezogen worden sind (vgl. etwa LG München I 30.11.2016 - 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531, unter II. der Gründe; Weller/Lieberknecht/Smela, ZfPW 2020, 419, 421 f.; Beck/Tometten, ZRP 2017, 244, 245 f.; Liebscher/Pietrzyk/Lagodinsky/Steinitz, NJOZ 2020, 897, 898 f.).Da die Äußerung - siehe oben - schon aus zeitlichen Gründen keine Vertragspflichtverletzung darstellen würde, kann dahinstehen, ob der unterschiedliche sprachliche Bezugspunkt - Israel einerseits, Zionismus andererseits - unter anderen Umständen einen Unterschied in der Bewertung bedingen würde, wobei die Kammer nicht verkennt, dass sich hinter antizionistischen Formulierungen auch Antisemitismus verbergen kann; vgl. dazu auch LAG Schleswig-Holstein 06.08.2002 - 2 Sa 150/02, NZA-RR 2004, 351, 352; LG München I 30.11.2016 - 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531, unter IV. 7. der Gründe).