Rechtsprechung
   LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43762
LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16 (https://dejure.org/2016,43762)
LG München I, Entscheidung vom 30.11.2016 - 25 O 17754/16 (https://dejure.org/2016,43762)
LG München I, Entscheidung vom 30. November 2016 - 25 O 17754/16 (https://dejure.org/2016,43762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,43762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern?

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 30.11.2016)

    Antisemitismus-Streit: Knobloch verliert

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2016)

    Antisemitismus-Streit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523 m. w. N.; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 - Onlinearchiv II; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13).
  • LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17

    Antisemitische Meinungsäußerungen

    Es wird beantragt festzustellen, dass die Beklagte dem Kläger gegenüber bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 21.11.2016, Aktenzeichen 25 O 17754/16, nicht dazu verpflichtet war, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten: "... ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.", wie dies in der E-Mail der Beklagten vom 23.9.2016 geschehen ist.

    Die Klage ist unzulässig, soweit die Beklagte die Feststellung beantragt, dass sie dem Kläger gegenüber bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 21.11.2016, Aktenzeichen 25 O 17754/16, nicht dazu verpflichtet war, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten: "... ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.", wie dies in der E-Mail der Beklagten vom 23.9.2016 geschehen ist.

    Soweit die Beklagte und Widerklägerin also festgestellt haben will, dass der mit der Leistungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch bereits im Zeitpunkt des Urteils im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung, Az. 25 O 17754/16, nicht bestand, steht auch dem die Leistungsklage entgegen, da zur Begründung der erforderlichen Wiederholungsgefahr die Rechtswidrigkeit der Äußerung bezogen auf den Zeitpunkt der Versendung der E-Mail ist zu prüfen ist.

  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

    Dies erscheint vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass die von der Beklagten vorgetragenen Antisemitismus-Definitionen auch von Rechtsprechung und Literatur bereits verschiedentlich als Prüfungsmaßstab herangezogen worden sind (vgl. etwa LG München I 30.11.2016 - 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531, unter II. der Gründe; Weller/Lieberknecht/Smela, ZfPW 2020, 419, 421 f.; Beck/Tometten, ZRP 2017, 244, 245 f.; Liebscher/Pietrzyk/Lagodinsky/Steinitz, NJOZ 2020, 897, 898 f.).

    Da die Äußerung - siehe oben - schon aus zeitlichen Gründen keine Vertragspflichtverletzung darstellen würde, kann dahinstehen, ob der unterschiedliche sprachliche Bezugspunkt - Israel einerseits, Zionismus andererseits - unter anderen Umständen einen Unterschied in der Bewertung bedingen würde, wobei die Kammer nicht verkennt, dass sich hinter antizionistischen Formulierungen auch Antisemitismus verbergen kann; vgl. dazu auch LAG Schleswig-Holstein 06.08.2002 - 2 Sa 150/02, NZA-RR 2004, 351, 352; LG München I 30.11.2016 - 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531, unter IV. 7. der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht